Beiträge
Unsere Finanzierung ergibt sich aus den Mitglieds-/Förderbeiträgen der Mitglieder sowie dem Gruppenbetreuungsbeitrag. Dieser richtet sich nach den Vorgaben vom Jugendamt.
Der monatliche Betreuungsbetrag beträgt ab August 2023 für Kinder aus Schloß Holte-Stukenbrock 28,00 Euro plus 3,00 Euro Mitgliedsbeitrag. Für Schloß Holte-Stukenbrocker Kinder bekommt das Nest Fördergelder vom Jugendamt.
Für Kinder aus anderen Gemeinden (auswärtige) beträgt der Betreuungsbetrag 89,00 Euro plus 3,00 Euro Mitgliedsbeitrag, da diese nicht vom Jugendamt gefördert werden.
Bei Kindern mit bewilligter Geschwisterregelung (das heißt, wenn ein Geschwisterkind Kindergartenbeitrag oder Nestbeitrag bezahlt) reduziert sich der Betreuungsbeitrag auf 0,- Euro plus 3,00 Euro Mitgliedsbeitrag.
Nach Ablauf der Betreuungszeit ändert sich die Mitgliedschaft automatisch in die Fördermitgliedschaft, sofern diese nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.